Finanzielle Zuschüsse
Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) ist bestrebt, bestehende partnerschaftliche Beziehungen zu pflegen und weiter zu intensivieren, aber auch neue Kontakte zu anderen kirchlichen Partner zu knüpfen. Die über Jahre gefestigte Tansania-Partnerschaftsarbeit und die Hilfe für osteuropäische Kirchen liegt uns dabei besonders am Herzen.
Wir wollen eine verbindliche Zusammenarbeit fördern, konkrete Projekte unterstützen und für alle beteiligten Partner die Möglichkeit neuer und intensiver ökumenischer Lern- und Erfahrungsmöglichkeiten eröffnen. Um dieses Ziel zu befördern, werden finanzielle Mittel aus den Kollekten am Partnerschaftssonntag (Rogate), für Ökumenische Projekte und "Hilfe für Osteuropäische Kirchen" bereitgestellt und können für Aktivitäten im Bereich der kirchlichen Partnerschaftsarbeit beim Partnerschaftsreferat beantragt werden.
Was kann gefördert werden?
Gefördert werden Reisekosten, die im Zusammenhang einer Partnerschaftsreise zu Partnern der EKM oder im Zusammenhang einer Einladung von Partnern in die EKM entstehen. Förderungen im Zusammenhang von Versuchen, etwas Neues aufzubauen, bedürfen besonderer Begründung und vorheriger Absprachen.
Unterbringungskosten am Ort des Besuches können nur in begründeten Ausnahmefällen erstattet werden. Geschenke sind ihrer Natur nach nicht förderfähig; über "Mitbringsel" im Sinne eines kleinen Hilfsprojektes ist ein eigener Antrag zu stellen.
Finanzielle Unterstützung kann ebenfalls beantragt werden für Teilnehmer/innen an internationalen Konferenzen, für Sprachausbildungen, Studien- und Kurzstudienaufenthalten, kirchliche Projekte, Bauaufgaben und sonstige Projekte von Partnerkirchen, hauptsächlich aus Osteuropa.
Wie kann ein Zuschuss beantragt werden?
Anträge können formlos an das Partnerschaftsreferat gestellt werden. Aus dem Antrag muss dabei deutlich hervorgehen,
- was, wann, wo, wie geplant ist.
- wie hoch die Gesamtausgaben sein werden.
- die Höhe der beantragten Mittel.
- wie viel Eigenmittel Sie einsetzen werden.
- ob und in welcher Höhe Mittel bei Dritten beantragt bzw. bewilligt wurden
- unsere Richtlinie für die "Kollekte Tansaniapartnerschaft"
- unsere Richtlinie für die "Kollekte Partnerschaft mit osteuropäischen Kirchen"
- unsere Richtlinie für die "Kollekte Ökumenische Arbeit in der EKM"
- unsere Hinweise zur Antragstellung und Abrechnung von Fördermitteln (PDF -- 21KB).
Als Hilfestellung zur Planung von Partnerschaftsreisen ist unsere Checkliste (PDF -- 20KB) als donwload verfügbar.
Zuschüsse werden im Grundsatz als Vorauszahlung gewährt. In Einzelfällen ist es jedoch möglich, dass zunächst nur über die Genehmigung des Antrages und die Festsetzung der maximalen Fördersumme ein Bescheid ergeht und die Zahlung des Zuschusses dann erst auf Vorlage einer qualifizierten Abrechnung geschieht. Die Entscheidung darüber wird vom zuständigen Referat gefällt.
Ansprechpartner:
Pfarrerin Charlotte Kalthoff - Fon 0391 / 53 46 396
Aktuelles
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- MDR-Bericht über Lothar Kreyssig
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Veranstaltungen
- 4. Meile der Demokratie, 14.01.2012
- Sommersprachkurs Englisch, 15. - 28. Juli 2012
- Studienreise zu Orthodoxen Klöstern in Polen, 03. – 08. Oktober 2011
- Im Dialog zwischen Ost- und Westeuropa, 22.9. – 25.9.2011
- "... um der Hoffnung willen", 08. / 09. Juli 2011
Jahresprogramm 2012 als PDF

