Zuschüsse aus Kollektenmittel

Jährlich im September fließt die Kollekte des Eröffnungssonntags der Interkulturellen Woche in den Fonds für gemeindebezogene Ausländerarbeit.

Für Ihre Aktivitäten im Bereich der kirchlichen Ausländerarbeit können Sie finanzielle Zuwendungen aus diesen Kollektenmitteln beantragen.

Bitte Beachten Sie unsere Richliniefür die Vergabe von Mitteln aus dem Kollektenfonds
"Migration und interreligiöser Dialog"

Folgende Schwerpunkte für finanzielle Unterstützung hat der Beirat für Ausländerarbeit festgelegt:

  1. Unterstützung länger bestehender Projekte, z.B. Betreuung von Abschiebehäftlingen, Integrationsarbeit, Begegnungscafes etc.
  2. Unterstützung besonderer Feste und Veranstaltungen, die ein friedliches Miteinander von Menschen verschiedener Herkunft, Sprache, Tradition und Religion fördern.
  3. Unterstützung von Flüchtlingen im Einzelfall in unverschuldeten finanziellen Notsituationen, z.B. für psychologische Gutachten, Rechtsanwaltskosten, für Flüchtlinge im Kirchenasyl etc.

Bitte beachten Sie, dass wir nur Zuschüsse zu den entstehenden Kosten gewähren können.

Förderfähig sind u.a. Sachkosten (Fachliteratur, Büromaterial, Werbungskosten, Porto, Fonfongebühren), kleine Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche und vieles mehr.

Nicht gefördert werden können Personalkosten, Mieten, Versicherungen u.ä.

Wie kann ein Zuschuss beantragt werden?
Anträge können formlos an die Arbeitsstelle Eine Welt gerichtet werden. Aus dem Antrag sollte deutlich hervorgehen:

  • was, wann, wo geplant ist / welches Projekt / gegebenenfalls Schilderung des Einzelfalles
  • die Höhe der geplanten Gesamtausgaben
  • wer das Projekt in welcher Höhe noch fördert bzw. wo weitere Zuschüsse beantragt werden
  • die Höhe des Eigenanteils
  • welche Summe aus der Kollekte beantragt wird
  • der geplante Verwendungszweck der beantragten Kollektenmittel

Die Mittel müssen innerhalb eines viertel Jahres nach der Veranstaltung bzw. in der Jahresrechnung abgerechnet werden. Die Rückforderung zweckwidrig verwendeter Kollektenmittel bleibt vorbehalten.

Ansprechpartnerin:   Petra Albert   -   Fon 0391 / 53 46 393