Die Initiative Lieferkettengesetz ist ein breites gesellschaftliches Bündnis aus Menschenrechts-, Entwicklungs- und Umweltorganisationen, Gewerkschaften und Kirchen. 

Es tritt ein für eine Welt, in der Unternehmen Menschenrechte achten und Umweltzerstörung vermeiden — auch im Ausland.

Ein deutsches Lieferkettengesetz, ist am 11. Juni 2021 beschlossen worden. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das ab 2023 schrittweise in Kraft tritt. Das ist ein großer Schritt für Menschenrechte und Umwelt in den Lieferketten, denn erstmalig nimmt ein Gesetz Unternehmen hierzu in die Pflicht. Gleichzeitig hat das Gesetz entscheidende Schwachstellen. Es macht zu wenige Vorgaben zum Schutz von Klima und Umwelt und gleichzeitig zu viele Ausnahmen bei den Sorgfaltspflichten. Und es erfasst viel zu wenige Unternehmen. Als Initiative Lieferkettengesetz haben wir uns für ein deutlich weitreichenderes und wirksameres Lieferkettengesetz eingesetzt.

Was das deutsche Gesetz leistet und was nicht ist hier zusammengefasst.

Aktuell setzen wir uns für ein -europäisches Lieferkettengesetz- ein. Dieses soll

  • die Rechte von Betroffenen stärken
  • umfassende umwelt- und klimaschutzbezogene Sorgfaltspflichten für Unternehmen einführen
  • die gesamte Wertschöpfungskette ohne Abstufungen abdecken, so wie es die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte vorsehen
  • für alle großen Unternehmen gelten– und in Branchen mit großen Menschenrechtsrisiken auch für kleine und mittlere Unternehmen.

Mehr Infos zur Initiative finden Sie hier. Auf dieser Seite finden Sie auch Publikationen, Infos zur Fallbeispielen oder Kampagnenmaterial.

„Wir tragen Verantwortung für die Art, wie wir wirtschaften. Das ergibt sich aus den biblischen Grundorientierungen und den daraus erwachsenden ethischen Überlegungen“, betont der ehemalige EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm. Der EKD Text 135 "Verantwortung in globalen Lieferketten" legt dar, wie aus evangelischer Perspektive wie nachhaltigeres Wirtschaften möglich wird.