Menschen, die akut von Abschiebung bedroht sind und denen bei einer Abschiebung Gefahr für Leib und Leben, eine schwere Menschenrechtsverletzung oder eine sonstige unzumutbare Härte droht, können für eine bestimmte Zeit in kirchliche Räume aufgenommen werden. Diese Aufnahme in ein Kirchenasyl ist immer eine Entscheidung in einem besonderen Einzelfall und immer letztes Mittel, wenn es keine andere Lösungsmöglichkeit gibt (ultima ratio).

Die Rahmenbedingungen zur Durchführung von Kirchenasylen haben sich in den vergangenen Jahren vielfach verändert. Das gilt insbesondere, wenn die Abschiebung in einen anderen europäischen Mitgliedsstaat entsprechend der Dublin-Verordnung droht (sog. „Dublin-Kirchenasyle“). Weitere Veränderungen der Rahmenbedingungen zur Durchführung von Kirchenasylen sind jederzeit möglich.

Kirchengemeinden im Raum der EKM, die sich mit der Anfrage nach Kirchenasyl beschäftigen oder bereits konkret erwägen, Kirchenasyl zu gewähren, sind gebeten, sich mit mir in Verbindung zu setzen. Wegen des komplexen Verfahrens ist dies unerlässlich.

Gern stelle ich Ihnen wichtige und aktuelle Informationen zur Verfügung. Ich beraten Sie zu allen Fragen, die mit der Gewährung von Kirchenasyl zusammenhängen, und begleiten Sie im Prozess der Entscheidungsfindung und ggfs. Durchführung wie auch im Kontakt mit dem BAMF. Informationen zum Dossierverfahren bei sog. „Dublin-Kirchenasylen“ finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass ich keine Kirchengemeinde vermittle, die Kirchenasyl gewährt.

Please note that we do not arrange church asylum.

Für allgemeine Informationen zum Kirchenasyl können Sie auch auf der Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche e.V. nachschauen: www.kirchenasyl.de

Die kirchlichen Ansprechpersonen im Zusammenhang mit Kirchenasyl für die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland ist Pfarrerin Petra Albert.