Zuschüsse aus dem Fonds
"Kirchlicher Entwicklungsdienst und nachhaltige Entwicklung der EKM" (TF KED-NE) sowie aus dem
Kollektenfonds "Schöpfungsverantwortung und Umweltarbeit"
Grundsatz
Es werden Projekte und Maßnahmen gefördert, die mit den Grundzügen des Kirchlichen Entwicklungsdienstes übereinstimmen. Die Fördermittel werden aus dem Kirchensteueraufkommen der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) auf Grundlage des 2 % Appell bereitgestellt. Der sparsame Mitteleinsatz ist eine Voraussetzung für die Antragstellung. Die Geschäftsführung erfolgt durch den Beauftragten für den Kirchlichen Entwicklungsdienst.
Antragstellung
- Die Antragstellung kann formlos erfolgen. Anträge können digital eingereicht werden und sind mit einem unterschriebenen Anschreiben zu versehen.
- Die Antragstellung sollte alle wesentlichen Angaben zu Zielen, Maßnahmen, Beteiligten und Finanzierung sowie einen Zeitablauf enthalten.
- Bei Anträgen bis 800 Euro kann die Antragstellung jederzeit erfolgen. Bitte benutzen Sie hierfür den "Kleinantrag Umwelt" oder den "Kleinantrag Entwicklung"
- Bei Anträgen über 800 Euro wird in der Regel zwei mal jährlich durch den Beirat Umwelt und Entwicklung der EKM votiert
Die Beauftragte für Entwicklung und Umwelt der EKM berät Antragstellerinnen und Antragsteller gern.
Antragsformulare: Antrag Beirat Umwelt und Entwicklung | Kleinantrag Entwicklung | Kleinantrag Umwelt
**Aktuelle Antragsfrist: Anträge über 800 Euro werden in der Frühjahrssitzung des Beirats Umwelt und Entwicklung der EKM entschieden.
Einreichung der Anträge ist bis zum 6. März 2023 möglich.
Abrechnung
- Die Abrechnung sollte 12 Wochen nach Abschluss des Projektes bzw. der Maßnahme erfolgen.
- Zur Abrechnung gehört ein kurzer Sachbericht, eine Gegenüberstellung der geplanten und tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben (einschließlich weiterer Fördermittel und des Eigenanteils) sowie den zahlenmäßigen Nachweis zum Verwendungsnachweis (Liste der Belege, wenn vorhanden Sachbuch- oder Kontoauszüge des Projektes betreffend, bei Kleinanträgen reichen Rechnungen in Kopien).
- (Original)belege sind bei Bedarf vorzulegen.
- Grundsätzlich können nur Ausgabepositionen abgerechnet werden, die im Kostenplan beantragt und durch den Zuschussgeber bewilligt wurden.
- Die Angaben aus Antragstellung und Abrechnung unterliegen den üblichen Regeln des Datenschutzes.
Weitere Hinweise zur Beantragung, Abforderung und Abrechnung finden Sie in unseren Hinweisen
Bitte beachten Sie auch unsere Richtlinien für die Vergabe von 2% Appell Mitteln aus dem Teilfonds Kirchlicher Entwicklungsdienst und nachhaltige Entwicklung der EKM
sowie die Richtlinien aus den Kollektenfonds "Schöpfungsverantwortung und Umweltarbeit" sowie dem Fonds "Fonds für Klimaschutz und Energieeinsparung"
Das Lothar-Kreyssig – Ökumene-Zentrum der EKM und der Kirchlichen Entwicklungsdienst bedankten sich bei allen, die sich für entwicklungspolitische Aufgaben, Ökumene und Gerechtigkeit engagieren und bemüht sich im Rahmen ihrer Mittel um Beratung und Unterstützung dieses Engagements.
Klima Invest - Klimaschutz- und Klimafolgenanpassungsmaßnahmen
Die Förderung zielt ab auf das Erreichen der Ziele des Thüringer Klimagesetzes, insbesondere auf die Verminderung von Treibhausgasemissionen und die Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels in Thüringen. Gefördert werden z.B. Klimaschutz- und Anpassungskonzepte, gebäudetechnische Investitionen, Dach- und Fassadenbegrünungen, Schutz vor Schäden durch Starkniederschläge, Hitze, Dürre oder Investitionen in E-Mobilität, Personal für Klimaschutz- oder Energiemanagement und vieles mehr.
Alle weiteren Informationen finden Sie in der Richtlinie oder auf der Homepage der Thüringer Aufbaubank.