14.11.2022
Informationsbroschüre: PV-Anlagen auf kirchlichen Gebäuden

Die Klimakrise und die Energiekrise lassen viele Menschen nach klimafreundlichen und kostengünstigen Alternativen zur Stromerzeugung suchen. PV-Anlagen können dabei eine bedeutende Möglichkeit sein. Diese Broschüre der EKM zu PV-Anlagen auf kirchlichen Gebäuden soll interessierten Kirchenkreisen und Kirchengemeinden einen Überblick über das Thema geben. 

Die Planung einer PV-Anlage sollte immer in ein stimmiges Gebäudegesamt- und Finanzierungskonzept eingebettet sein. Neben möglichen denkmalrechtlichen Belangen sind auch die zukünftige langfristige Gebäudenutzung, der Gebäudezustand, anstehende Sanierungen und die sonstige technische Gebäudeausrüstung, insbesondere der Anschlussmöglichkeit zur Heizungsversorgung, zu berücksichtigen. (An dieser Stelle ist auf die Gebäudekonzeption hinzuweisen.) Auf Grund der Komplexität des Themas, wird den Kirchengemeinden empfohlen sich zunächst an ihre kreiskirchlichen Bauabteilungen zu wenden. Bei Bedarf, oder sofern Kirchen oder Denkmäler betroffen sind, werden diese die landeskirchliche Bauberatung einbinden. Zusammen kann dann am besten entschieden werden, ob und welche externen Planungsbüros beauftragt oder Angebote eingeholt werden oder wann und wie Gespräche mit den zuständigen Denkmalbehörden stattfinden sollten.

Auch im Hinblick auf eine gemeinsame Positionierung gegenüber den staatlichen Denkmalbehörden, haben sich die Ev. Landeskirchen bei der diesjährigen Konferenz der Bauamtsleitenden der EKD auf folgende Grundsätze verständigt:

  • Alle Gebäude, auch die Mehrzahl der denkmalgeschützten Gebäude und Kirchen, bieten große Potentiale zur Errichtung von PV-Anlagen. Somit sind alle für die Installation einer PV-Anlage geeigneten (Gebäudenutzung, Dachzustand, Statik, Ausrichtung usw.) Dachflächen bei der Planung des Gesamtkonzepts zur Klimaneutralität zu berücksichtigen.
  • Bei Instandsetzungen und Modernisierungen sollen Dächer so hergerichtet werden, dass PV- Anlagen montiert oder später unkompliziert nachgerüstet werden können. Die PV- Anlagen sollen reversibel sein.
  • Heutige PV-Anlagen sind eine zu akzeptierende Zeitschicht aktueller technischer Ausstattung. Sie sind daher wie andere notwendige Bauteile zu betrachten.
  • PV- Anlagen auf Sakralgebäuden müssen dem besonderen Stellenwert dieser Gebäude gerecht werden. Sie müssen deshalb auf die Gestaltung des Gebäudes Rücksicht nehmen und sind als ruhige und gleichmäßige Flächen zu konzipieren.
  • Generell müssen auf Denkmalen PV- Anlagen denkmalrechtlich abgestimmt werden. Sie sind hinsichtlich Farbigkeit, Mattigkeit, Kleinteiligkeit und Geometrie gestalterisch überzeugend an das Gebäude anzufügen. Wenn das gegeben ist, ist z.B. die Einsehbarkeit aus dem öffentlichen Raum auf die PV-Anlage nach Auffassung der kirchlichen Denkmalpflege kein Ausschlusskriterium.
  • Beim Einbau von PV-Anlagen darf die erhaltenswerte denkmalgeschützte Bausubstanz nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Die technischen, baukonstruktiven Voraussetzungen sowie auch die wirtschaftlichen und finanziellen Voraussetzungen müssen gegeben sein.

Klar ist, dass ein weiter Weg zur Klimaneutralität vor uns liegt und dass nicht auf jedem Gebäude PV-Anlagen installiert werden können. Dennoch hat die EKM mit ihren rund 6.500 Gebäuden ein großes Potential. Neben den eventuell nutzbaren Dächern hat die Landeskirche eine besondere Vorbildfunktion, bei der Bewahrung der Schöpfung. Sie sollten sich nicht entmutigen lassen und können sich Unterstützung bei Ihren kreiskirchlichen Bauabteilungen und der Stelle für "Klimaschutz Gebäude und Mobilität" besetzt durch Caroline Knapp (caroline.knapp@ekmd.de, 0391/5346563) einholen.

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