20.10.2025
Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen in Bezug auf das Klimaschutzkonzept der EKM und Klimaschutz im Allgemeinen.



Was bedeutet Netto-Treibhausneutralität? 

Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) definiert Netto-Treibhausgasneutralität als das Gleichgewicht zwischen anthropogenen Emissionen von Treibhausgasen aus Quellen und dem Abbau solcher Gase durch Senken. Mit anderen Worten ist die Netto-Treibhausgasneutralität dann erreicht, wenn sich die Differenz zwischen den ausgestoßenen und durch natürliche oder technische Prozesse gebundenen Emissionen ausgleicht. Dann ergibt sich eine Netto-Emission von Null.

 


Was genau ist ein Klimaschutzkonzept (KSK)?

Ein Klimaschutzkonzept ermöglicht eine kontrollierte und kontinuierliche Erfassung und Reduzierung der Treibhausgasemissionen durch erarbeitete Ziele und Maßnahmen. 

 


Inwieweit sind die Gemeinden bei der Erstellung des Konzepts involviert, berücksichtigt und davon betroffen? 

Prinzipiell haben die Gemeinden eine hohe Relevanz für die Erarbeitung des Klimaschutzkonzepts. Im ersten Schritt, der Erstellung der Energie- und Treibhausgasbilanz, sind die Gemeinden allerdings zunächst nur exemplarisch involviert. Denn zur Datenerhebung wird nach aktuellem Wissensstand voraussichtlich überwiegend mit den Kreiskirchenämtern zusammengearbeitet. Im weiteren Projektverlauf werden die Gemeinden jedoch umfangreicher einbezogen, beispielsweise bei der Erarbeitung von Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen und deren Umsetzung.


 

Wo kann ich mich über den Bearbeitungsstand und Neuigkeiten informieren? 

In der EKM intern erscheint alle drei Monate ein Beitrag mit relevanten Informationen für die Kirchenkreise und Kirchengemeinden (November 2025, Februar 2026, Mai 2026 …). Außerdem wird die Website zum integrierten Klimaschutzkonzept regelmäßig aktualisiert. Bei Fragen zum aktuellen Stand o. Ä. können Sie auch jederzeit die KlimaschutzmanagerInnen kontaktieren.
 

 

Wann wird das KSK vorliegen? 

Das finalisierte Klimaschutzkonzept muss spätestens Ende Februar 2027 vorliegen.