20.10.2025
Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen in Bezug auf das Klimaschutzkonzept der EKM und Klimaschutz im Allgemeinen.



Was ist der Unterschied zwischen CO2-Neutralität, Treibhausgasneutralität und Klimaneutralität? 

Klicken Sie HIER um sich das anschauliche Video des Umweltbundesamtes anzuschauen, das die Unterschiede erklärt.

 


Wie ist Klimaschutz im Bereich der Nachhaltigkeit einzuordnen? 

Klimaschutz ist ein Teil von Nachhaltigkeit. Nachhaltigkeit selbst, bezieht sich oft auf das 3-Säulen-Modell der ökologischen, sozialen und ökonomischen Nachhaltigkeit. Dazu zählen beispielsweise: 

  • Klima- und Umweltschutzmaßnahmen (ökologisch) 
  • Zugang zu Bildung, Gleichstellung der Geschlechter, Inklusion (sozial) 
  • zukunftsfähige und gesellschaftsdienliche Unternehmen (ökonomisch) 

 


Was genau ist ein Klimaschutzkonzept (KSK)?

Ein Klimaschutzkonzept ermöglicht eine kontrollierte und kontinuierliche Erfassung und Reduzierung der Treibhausgasemissionen durch erarbeitete Ziele und Maßnahmen. 

 


Inwieweit sind die Gemeinden bei der Erstellung des Konzepts involviert, berücksichtigt und davon betroffen? 

Zunächst sind die Gemeinden nur indirekt bei der Erstellung der Energie- und Treibhausgasbilanzierung involviert. Zur Erhebung der Daten werden wir überwiegend mit den Kreiskirchenämtern zusammenarbeiten und nur stichprobenartig mit den Gemeinden. Im weiteren Projektverlauf werden die Gemeinden stärker einbezogen, beispielsweise bei der Erarbeitung von Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen und deren Umsetzung. Hier sind alle Ebenen gefragt. 
 

 

Wo kann ich mich über den Bearbeitungsstand und Neuigkeiten informieren? 

Alle 3 Monate erscheint in der EKM intern ein Beitrag mit relevanten Informationen für Kirchenkreise und Kirchengemeinden (Nov’25, Feb’26, Mai’26…).
 

 

Wann wird das KSK vorliegen? 

Das finalisierte Klimaschutzkonzept muss spätestens Ende Februar 2027 vorliegen.