05.04.2016
Pressemitteilung des Vereins für Friedensarbeit im Raum der EKD vom 04. April 2016

Äußerst kritisch hat sich die evangelische Friedensarbeit zum Einsatz von bewaffneten Drohnen geäußert. Anlass ist eine Gerichtsverhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, in der es um die Klage eines Pfälzers geht, der das Bundesministerium der Verteidigung zur Überwachung bewaffneter Drohneneinsätze, die über die US-Air Base Ramstein gesteuert werden, verpflichten möchte.

Viele Fragen in Bezug auf den Einsatz von Drohnen seien nach wie vor nicht geklärt, kritisiert Renke Brahms, der Friedensbeauftragte des Rates der Evangelischen Kirche (EKD). Im Falle von Ramstein gehe es zudem um den völkerrechtswidrigen Einsatz von Drohnen im Rahmen von gezielten Tötungen. Brahms: „Und das sogar von deutschem Boden aus.“ Deutliche Kritik an dem Einsatz von Kampfdrohnen kommen auch von der Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF) und der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK).

Die Diskussion über Drohnen müsse aber auch deshalb geführt werden, weil sie an der Schwelle zu den schon längst entwickelten autonomen Waffensystemen geführt wird. „Und in Bezug auf diese Waffensysteme muss ein klares Nein ohne jedes Ja erfolgen“, macht der EKD-Friedensbeauftragte Renke Brahms unmissverständlich deutlich. „Hier besteht die Gefahr, dass Maschinen über Leben und Tod entscheiden, hier werden Grenzen überschritten“, betont Jan Gildemeister,Geschäftsführer der AGDF. „Drohnen und automatisierte beziehungsweise autonome Waffen stellen Soldaten vor ganz neue Gewissensfragen und sie könnten auch Gründe für eine Kriegsdienstverweigerung sein“, meint EAK-Geschäftsführer Wolfgang Burggraf.

Die vollständige Pressemitteilung des Vereins für Friedensarbeit im Raum der EKD finden Sie hier.

Im Rahmen der Gerichtsverhandlung in Leipzig am 05. April 2016 wird außerdem ein Film gegen den Drohnenkrieg der Aktion des "Mobilen Fahrradkinos" gezeigt, welche vom 28. März bis 2. April 2016 stattfand.